Häufig gestellte Fragen.
Wie lange können Keimzellen kryokonserviert werden?
Grundsätzlich lebenslang. In der Schweiz ist die Vernichtung der kryokonservierten Zellen gesetzlich vorgegeben bei Tod des Auftraggebers oder bei Kryokonservierung aus persönlichen, nicht Krankheitsbedingtem Anlass bis 10 Jahre.
Was muss abgeklärt werden vor dem Kryokonservieren?
Eine Spermienanalyse, falls möglich und Blutwerte bezüglich HIV, HBsAg, HepC, die nicht älter als 6 Monate sind.
Wie werden die Zellen gelagert?
In flüssigem Stickstoff, in speziellen, abgesicherten Tanks.
Wie muss ich vorgehen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Telefonisch oder mittels Email.
Was muss ich bezahlen?
Es wird eine einmalige Gebühr verlangt von 520.- zum Einfrieren und Lagern von Spermien oder Hodengewebe im ersten Jahr, danach beträgt die jährliche Gebühr 320.-
Das Einfrieren und Aufbewahren von Eizellen nach Absprache.